Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Küsten INKerZ - Tattoo & Piercing

§1

Wir von Küsten INKerZ, tätowieren Kunden grundsätzlich erst ab dem 18 Lebensjahr. Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung beider Elternteile, sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht innehaben, bedarf es zusätzlich einer Kopie der Sorgerechtsbescheinigung. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden. Auch muss zum Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.


§2

Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in unser Studio nur mit mindestens einem Erziehungsberechtigten gestattet!


§3

Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.


§4

Wir tätowieren keine Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen, die sich in der Schwangerschaft befinden (während und 6 Wochen nach der Stillzeit), bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten.


§5

Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)


§6

Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo & Piercing Studios.


§7

Die Tattoo-Motive können mitgebracht werden aber in jedem Fall verändern wir auch die Vorlage zu individuellen Motiven. Bildmaterial kann auch auf DVD, USB-Stick oder ähnlichen Speichermedien mitgebracht werden. Du  als Kunde stellst uns von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter wegen Deines Tattoo-Motiv/-Vorlage frei.  


§8

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welches nur in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.


§9

Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a STGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.


§10

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung (Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad). Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb von drei Monaten nach dem Tattoo-Termin wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Die Erstellung der gewünschten Motive ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt.


§11

Die Anzahlung ist im Fall einer kurzfristigen Absage oder Nichterscheinen, nicht rückerstattbar / auszahlbar, da es sich bei der Anzahlung um eine Absicherung für den Tätowierer handelt, um den benötigten Aufwand vorab zu decken. Eine Bank-Überweisung, Kartenzahlung der Anzahlung kann nur in Absprache mit dem Tätowierer/Geschäftsführer erfolgen.


§12

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach der Beendigung der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen. Kartenzahlung nur nach vorheriger Absprache.


§13

Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Und sind nicht Übertragbar.


§14

Eine Übertragung der Anzahlung sowie des Gutscheins sind nur in spezieller Absprache mit dem Tätowierer/Piercer/Geschäftsführer möglich.


§15

Wir verwenden nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren und Piercen. Wir informieren Dich/Euch nach der Tattoo-/ Piercing-Sitzung ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos/Piercings. Eine Pflegeanleitung wird nach dem tätowieren/piercen ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.


§16

Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Tätowierers/Piercers /Geschäftsführers des Studios Folge zu leisten.


§17

Beim Verlust vom Anzahlungszettel, auf dem die Anzahlung bei einer Terminabsprache vermerkt wird und die im übrigen wie ein Beleg zu gebrauchen ist, wird eine erneute Anzahlung fällig.


§18

Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20,- € bis maximal der Hälfte des Sitzungspreises, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können bis spätestens 14 Tage vor Termin verschoben werden (telefonisch oder schriftlich). Wird ein Termin nicht spätestens 2 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, schreiben wir die Anzahlung nur gut wenn ein ärztliches Attest (Krankschreibung) vorgelegt wird (Kopie reicht aus). Geschieht dies nicht, behalten wir die Anzahlung als Aufwandsendschädigung ein. Die ausgefallene Zeit (Verdienstausfall) wird dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Anzahlungen werden nicht zurück erstattet.


§19

Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudio und dürfen nur nach Absprache mit dem Künstler (Urheber) weiter verwendet oder mitgenommen werden. Der Urheber ist nicht verpflichtet Kopien des Entwurfs herauszugeben bzw. weiterzugeben. Des Weiteren bleibt das Recht des Urhebers bei dem Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive (für Tätowierungen besteht ein Urheberrechtlicher Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG). Der Kunde willigt mit der Anerkenntnis der AGB’s ein, das Bildmaterial z.B. zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.


§20

Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 4-6 Wochen dem Tätowierer zu zeigen bzw. zur empfohlenen Nachkontrolle zu erscheinen.


§21

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.


§22

Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Up`s), welche häufig vernarbt oder nicht gut gestochen sind.


§23

Das Tattoo wird unter aller hygienischen Vorschriften in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.


§24

In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten.


§25

Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo & Piercing Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer/Piercer/Geschäftsführer das Recht, den Kunden aus dem Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.


§26

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer/Piercer/Geschäftsführer (Firma) sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

 

GERICHTSSTAND IST MELDORF

Stand 06.08.2024